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Eisglätte gehört zu den besonders unangenehmen Begleiterscheinungen des Winters.

Glatteis, Reifglätte, Eisregen, überfrierende Nässe: Das Phänomen hat viele Ursachen. Eisglätte setzt ein, wenn die Temperaturen um den Nullpunkt schwanken und Eisregen auf kalten Boden trifft, angetaute Flächen zu eisglatten Rutschbahnen werden oder sich Pfützen auf Gehwegen und Hofflächen in Eis verwandeln. Jetzt sind Unfälle fast programmiert. Im schlimmsten Fall entstehen Personen- oder erhebliche Sachschäden. Dies stellt Objektverantwortliche und Grundstückseigentümer vor große Herausforderungen: Als Verkehrssicherungspflichtige stehen sie bei Schäden in der Haftung. Um Unfälle – und die damit verbundenen Haftungsfolgen - zu vermeiden, muss bei Eisglätte unmittelbar nach deren Entstehen gestreut werden, spätestens jedoch zum allgemeinen Arbeitsbeginn. 
Dabei lassen sich Eisglätte und festgefahrene Spuren leicht beseitigen. Man muss gar nicht unbedingt in die Salzkiste greifen, zumal viele Städte und Gemeinden den Einsatz von Streusalz aus Umweltschutzgründen untersagen oder nur in Ausnahmefällen, meist bei Eisglätte, erlauben. Das beste Streumittel ist ohnehin eine Mischung aus Sand bzw. Splitt und Salz: Empfohlen werden neun Teile grober Splitt und ein Teil Streusalz. Das Salz frisst die Eisglätte weg, während die kantigen Steinchen für griffigen Untergrund sorgen. Wenn der Splitt wegen Regen oder starkem Tau versinkt oder nach einer Frostnacht wieder Eisglätte entsteht, muss erneut geräumt und gestreut werden.

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